Rechtsprechung
LSG Bayern, 03.09.2002 - L 3 U 129/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,22789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedergewährung einer Verletztenrente aus Anlass eines Arbeitsunfalls; Geltendmachung eines Rentenanspruchs durch einen Rechtsnachfolger; Ablehnung von Rentenleistungen aufgrund nicht messbarer Minderung der Erwerbstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 13.03.2001 - S 23 U 894/99
- LSG Bayern, 03.09.2002 - L 3 U 129/01
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 18.12.2017 - L 2 U 386/15
Überprüfung der tatsächlichen Feststellungen zum Sachverhalt
Seine wiederholten Behauptungen, es seien weitere Gesundheitsstörungen durch den Unfall verursacht worden, begründeten nach einhelliger Rechtsprechung keine Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers, in eine erneute Prüfung einzutreten, und auch im Rahmen des Gerichtsverfahrens bestehe kein Anlass, eine erneute Überprüfung des Sachverhalts durch Einholung eines weiteren Gutachtens vorzunehmen (vergleiche BayLSG vom 03.09.2002, Az. L 3 U 129/01).